Die von den Gemeinden des Landkreises Ammerland und der Stadt Westerstede unterstützen Testzentren bieten an den folgenden Standorten Schnelltests an. Bitte wählen Sie einen Standort aus und buchen Sie dort einen Termin.

Ab dem 26.11.2022 gelten wichtige Änderungen:

Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?

Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
Krankenhäuser
Rehabilitationseinrichtungen
voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Einrichtungen für ambulante Operationen
Dialysezentren
ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
Tageskliniken
Entbindungseinrichtungen
Obdachlosenunterkünfte
Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI

Ein entsprechender Nachweis muss beim Test vorgelegt werden.

Die genauen Anforderungen werden bei der Bestellung abgefragt.

Über weitere Anbieter von Corona-Schnelltests können Sie sich auf folgender Internetseite informieren: https://www.arztauskunft-niedersachsen.de.
Bitte geben Sie dort zunächst Ihre Postleitzahl an und wählen unter „Besonderheiten“ den „Corona-Schnelltest“ aus.

Weitere Testzentren:
Edewecht, Hauptstr. 99 (Nähere Erläuterungen zum Anmeldeprozess finden sie hier)
Rastede, Oldenburger Str. 141 (Esso-Tankstelle)

November 2024